
![]()
![]()
http://www.reformprozess.de/32.0.html
Sie sind zu elft und stecken verglichen mit anderen kirchlichen Strukturen noch in den Kinderschuhen – und doch sind sie ein wichtiger Bestandteil des Reformprozesses. Die Gestaltungsräume.
2001 beschloss die Landessynode die 31 Kirchenkreise diesen neuen Verbünden zuzuordnen. In den Gestaltungsräumen geht es um Zusammenarbeit, um Bündelung von Ressourcen und um Vernetzung. Dadurch werden Strukturen für Insider und Outsider durchschaubarer. Individuelle Fähigkeiten können besser genutzt werden.
„Die Gestaltungsräume verstehen sich als verbindliche kooperative Nachbarschaften“, heißt es im Beschluss der Synode. So sollen bestimmte Aufgaben gemeinsam wahrgenommen, andere koordiniert werden. Beispielsweise könnte man Diakonie, kreiskirchliche Dienste, Öffentlichkeitsarbeit, Verwaltung oder bestimmte Projekte auf dieser gemeinsamen Ebene zusammenfassen.
Die Gestaltungsräume sollen sich an örtliche Gegebenheiten anpassen, deswegen orientieren sie sich in vielen Fällen auch an kommunalen Grenzen. Sie werden von einem Kooperationsgremium „geleitet“, das seinerseits gegenüber den Kirchenkreisen und der Kirchenleitung berichtspflichtig ist.
Gerade machen die Gestaltungsräume die ersten Schritte. Auf der Synode 2003 gibt es dann Berichte über erste Erfahrungen. Jährliche Meldungen über das Gedeihen werden folgen. Für 2005 ist dann die Bewertung angesetzt.
Welcher Kirchenkreis welchem Gestaltungsraum zugeordnet ist, lesen Sie hier.
![]()
© 2003-2008 Evangelische Kirche von Westfalen.
Alle Texte, falls nicht anders angegeben: Gesine Lübbers
Seite geändert am 23.12.08, 15:34