Im Reformprozess "Kirche mit Zukunft" ist die Evangelische Kirche von Westfalen (EKvW) nach fünf Jahren an einer wichtigen Wegmarke angekommen. "Es ist Halbzeit", erklärt Präses Alfred Buß. Die Landessynode, die vom 31. Oktober bis 3. November in Bethel zusammenkommt, wird auswerten, was bisher gelaufen ist, und Weichen für die zweite Phase des Reformprozesses "Kirche mit Zukunft" stellen.
In der Pressekonferenz zur Synode gab Präses Buß einen Überblick über die bisherigen Ergebnisse des Reformprozesses:
- Das zweibändige Kirchenbild der EKvW: "Unser Leben - Unser Glaube - Unser Handeln", und "Unsere Geschichte - Unser Selbstverständnis". Alle Überlegungen, Entscheidungen und Veränderungen auf den verschiedenen Ebenen der westfälischen Kirche sollen sich an dieser Richtschnur orientieren.
- Die 31 elf Gestaltungsräume, die keine kirchenrechtlich festgelegten Einheiten bilden, wohl aber die bessere Arbeit an übergreifenden Aufgabenstellungen ermöglichen sollen.
- Die Grundsätze für Leitung, Führung und Zusammenarbeit.
Regelmäßige Mitarbeitendengespräche werden mittlerweile in zwei Dritteln der Kirchenkreise durchgeführt. - Hinzu kommen zahlreiche weitere Vorschläge zur Verbesserung des Leitungshandelns und der Strukturklarheit.
- Mitgliederorientierung: In einer entsprechenden Arbeitshilfe ist beschrieben, was dieser Leitbegriff kirchlichen Handelns in Theorie und Praxis bedeutet. Beispielhaft dafür ist das Kommunikationsprojekt "Kirche fragt nach", das jetzt in 46 Gemeinden begonnen hat.
- Nach dem großen Erfolg im vergangenen Jahr ist 2006 wieder eine Nacht der offenen Kirchen in ganz Westfalen geplant. Alle Kirchengemeinden sind aufgerufen, in der Nacht von Pfingstsonntag auf Pfingstmontag (4./5. Juni) ihre Kirchen zu öffnen und einladende Angebote zu machen.
- An 50 Kirchen in Westfalen ist das Signet für verlässlich geöffnete Kirchen zu finden.
- Mittlerweile 18 Stellen ermöglichen einen einfachen Eintritt oder Wiedereintritt in die Evangelische Kirche von Westfalen. Weitere sind in Planung. Noch nie war die Zahl der (Wieder-)Eintritte (6.064) so hoch wie 2004.
- Transparenteres Finanzhandeln: Das Finanzausgleichsgesetz der EKvW ist seit 1. Januar 2005 in Kraft. Es dezentralisiert die Budgetverantwortung für die Personalkosten. Vorher wurden alle Pfarrstellen direkt von der Landeskirche zentral vergütet, während die Kirchenkreise die Angestellten in ihrem Bereich direkt bezahlten. Nun erhält jeder der 31 Kirchenkreise für alle in seinem Bereich Beschäftigten, Theologen und Nichttheologen, ein Gesamtbudget, aus dem die Personalkosten bezahlt werden.
Pressestelle EKvW
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