Evangelische Kirche von Westfalen: Reformprozess Kirche mit Zukunft
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 Reformprozess der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD)
Evangelische Kirche von Westfalen

Änderungen für die Presbyterien

In den Presbyterien soll sich was ändern. Dazu erarbeitete die Projektgruppe IV (Leitungshandeln auf allen Ebenen / Strukturklarheit) im Rahmen des Reformprozesses „Kirche mit Zukunft“ Vorschläge, die wahrscheinlich in der nächsten Zeit umgesetzt werden können. So sollen der Vorsitz neu und klarer geregelt und die Amtszeit der Presbyter verkürzt werden.

„Das Stellungnahmeverfahren für die Kirchenordnungsänderung bezüglich des Vorsitzes im Presbyterium läuft bereits“, erläutert Landeskirchenrat Dr. Hans-Tjabert Conring. Bis zum 6. Juli haben die Gemeinden noch Zeit, ihre Anregungen zu dieser Vorlage abzugeben. Über die Änderungen soll dann die Landessynode 2005 entscheiden. Die Entscheidung über die Verkürzung der Amtszeit der Presbyter von acht auf vier Jahre soll auf der Synode 2006 fallen. „Dann könnte das Gesetz schon bei der Wahl 2008 umgesetzt werden“, so der Jurist.

Vorsitzende werden für zwei Jahre gewählt

Doch zunächst sollen die Bestimmungen rund um den Vorsitz im Presbyterium verändert und vereinfacht werden. Die Änderung sieht vor, dass die oder der Vorsitzende jeweils für zwei Jahre gewählt wird, mit der Möglichkeit der Wiederwahl. Man erhofft sich dadurch eine Aufwertung des Amtes und, dass Menschen im Presbyterium nach ihren Begabungen eingesetzt werden. So nach dem Motto: Wer den Vorsitz gut ausfüllt, sollte ihn auch länger übernehmen können. „Der Vorsitz ist eine verantwortungsvolle Aufgabe, mit vielen Rechten und Pflichten. Die Besetzung dieser Stelle sollte sorgfältig erfolgen“, weiß Conring. Und so ermöglicht die regelmäßige Wahl auch einen Wechsel in der Führung des Presbyteriums - wenn nötig.

Mit der Wahl des Vorsitzenden soll gleichzeitig auch eine Stellvertretung berufen oder gewählt werden. Beide Personen sind dem Kreissynodalvorstand (KSV) mitzuteilen. Das dient der besseren Kommunikation. Und sollte beispielsweise  der Vorsitz in einem Presbyterium während einer Amtsperiode häufig wechseln, kann der KSV nach Problemen fragen und gegebenenfalls helfen.

Die Änderungen betreffen auch das Vorgehen im Falle einer Vakanz im Vorsitz. Zur Annahme der Vorsitzwahl sind grundsätzlich nur die Pfarrerinnen und Pfarrer verpflichtet. Aber auch für sie besteht die Möglichkeit, das Amt auszuschlagen oder niederzulegen.

Übergangsregelung

Die Änderungs-Vorlage, die derzeit in den Gemeinden diskutiert wird, umfasst auch eine Übergangsregelung, damit keine unbeabsichtigten Lücken im Amt des Vorsitzes entstehen.

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Seite geändert am 23.12.08, 15:34

 

 Zitat zum Reformprozess:
Menschen werden immer nach dem Woher und Wohin des Lebens fragen. Als Kirche haben wir dazu Gutes zu sagen und vorzuleben. Darum müssen wir daran arbeiten, auch in Zukunft als ernsthafte Gesprächspartner wahrgenommen zu werden.“
Annette Muhr-Nelson
Prozesslenkungs- ausschuss